Rechtliche Hinweise
  • Bitte beachten Sie, dass wir auf die Preisgestaltung der gesetzlichen Pflege-/Krankenversicherungsleistungen keinen Einfluss haben.
  • Preisänderungen teilen wir Ihnen mindestens zwei Wochen vor Eintritt der Änderungen schriftlich mit.
  • Im Bereich SGB XI Körperpflege, bzw. SGB XI Hauswirtschaftlicher Versorgung behalten wir uns vor, bei Bedarf für den Erstbesuch eine Pauschale in Höhe von 34,95 €, bzw. für den Folgebesuch eine Pauschale von 19,23 € mit der Pflegeversicherung abzurechnen.
  • Für nicht abgesagte Hausbesuche behalten wir uns vor, eine Pauschale von 25,00 € zzgl. Anfahrtspauschale in Rechnung zu stellen.
  • Für eventuelle Fehler auf der Webseite / Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.