Qualitätsberatungsbesuche

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht

Sozialstation Oberndorf

Menschen mit Pflegeeinstufung sind auf regelmäßige Zahlungen ihres Pflegegeldes angewiesen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte wahrzunehmen. Möchten Sie bei der Pflegekasse Pflegegeld beantragen, muss ein anerkannter Pflegedienst zwei bis vier Mal jährlich (je nach Pflegegrad) einen Qualitätsberatungsbesuch bei Ihnen machen (§ 37.3 SGB XI). Anschließend muss er der Kasse bestätigen, dass der Klient sicher gepflegt wird und somit das Pflegegeld weiterhin ausbezahlt werden kann. Unsere qualifizierten Mitarbeiter*innen besuchen Sie so häufig wie nötig, damit Sie Ihr Pflegegeld pünktlich erhalten. Dabei überlegen sie mit Ihnen, ob die Pflegesituation verbessert werden kann. Die Kosten für die Qualitätsberatungsbesuche rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.

  • Bei Klienten mit Pflegegrad 1 ist der Qualitätsberatungsbesuch freiwillig.
  • Bei Klienten, die in Pflegegrad 2 bis 3 eingestuft sind, muss der Qualitätsberatungsbesuch halbjährlich durchgeführt werden.
  • Bei Klienten, die in Pflegegrad 4 bis 5 eingestuft sind, muss der Qualitätsberatungsbesuch vierteljährlich durchgeführt werden.

Unsere qualifizierten Mitarbeiter führen diese Besuche kompetent und fristgerecht bei Ihnen durch, damit es zu keinem Verzug bei der Pflegegeldauszahlung kommt und beraten in diesem Zusammenhang auch stets über Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Pflegesituation.

Die anfallenden Kosten für die Qualitätsberatungsbesuche § 37.3 SGB XI werden von uns direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet und von dieser in vollem Umfang übernommen, sodass für Sie keinerlei Kosten entstehen. (Hinweis 8)

  • Pflegegrad 1 ½-jährlich (Kann-Leistung)
  • Pflegegrad 2 ½-jährlich
  • Pflegegrad 3 ½-jährlich
  • Pflegegrad 4 ¼-jährlich
  • Pflegegrad 5 ¼-jährlich

Hinweise

(8) Bei Privatversicherten Klienten wird die Rechnung direkt an den Klient gestellt, der diese dann im Erstattungsverfahren einreichen kann. Beihilfe-Patienten erhalten eine anteilige Beihilfe-Rechnung, die bei der jeweiligen Beihilfe-Stelle zur Erstattung eingereicht werden kann.

Downloads und Kontakt

Leistungen, Preise und weitere Angebote (Oberndorf)  als PDF

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