Hilfe beim Reinigen, Waschen und Einkaufen im Rahmen der Pflegeverischerung
Unser Versorgungsauftrag im Bereich „Hilfe bei der Haushaltsführung“ im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung bezieht sich ausschließlich auf das Wohnumfeld des Pflegebedürftigen.
Unsere Hilfen dienen dazu, dass der Pflegebedürftige in seinem Haushalt vollumfänglich versorgt ist. Dazu gehört z. B.: Reinigen des Wohnumfeldes, in dem sich der Pflegebedürftige aufhält, Waschen und Versorgung der Wäsche, Einkaufen
- L 12 – Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
Vorbereitung und Zubereitung einer kalten Mahlzeit oder Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit; Anrichten; Tisch decken; Geschirr aufräumen und Spülen bezogen auf die Mahlzeit - L 15 – Einkauf / Besorgung
Erstellung eines Einkaufs-/ Speiseplanes; Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen; Besorgung, z.B. Apotheke, Post, Reinigung; Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung - L 16 – Waschen / Bügeln / Reinigen
gesamte Wäsche-/Bekleidungspflege (auch Vorhänge); Reinigung von Bad/Toilette/Küche/Fenster; Staubsaugen; Geschirr spülen; Kühl-/Gefriergeräte abtauen und reinigen) -keine Gartenarbeiten - L 17 – Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
- L 18 – Beheizen
nur bei Befeuerung mit Holz, Kohle oder Öl; Heizmaterial herbeischaffen; Asche leeren; Ofen säubern) – kein Holzhacken - L 22 – Organisation des Alltags und der Haushaltsführung
Unterstützung bei bzw. Organisation und Koordination von sozialen Kontakten; Unterstützung bei bzw. Organisation und Koordination von Dienstleistungen, z.B. begleitende, regelmäßige Fahrdienste; Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können und für die kein gesetzlicher Betreuer/Bevollmächtigter bestellt ist.
In Absprache mit dem Pflegebedürftigen kann die Leistung ggf. auch außerhalb der Häuslichkeit erledigt werden - VHH – Verhinderungspflege-Hauswirtschaft (VHH) (Hinweis 3)
- KP-2 – Komfortpaket 2 „Rund um dem Haushalt“ (Hinweis 4)
Wenn Sie einen Pflegegrad (1-5) haben, können wir die Leistungen aus dem Bereich „Körperpflege“ und „Hauswirtschaftliche Versorgung“ im Rahmen des Ihnen zur Verfügung stehenden Budgets direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen.
Hinweise
(3) Besonderheiten siehe gesonderter Leistungsbereich „Verhinderungspflegeleistungen im Überblick“
(4) Besonderheiten siehe gesonderter Leistungsbereich „Komfortpakete im Überblick“
Downloads und Kontakt
- Leistungen, Preise und weitere Angebote (Oberndorf) als PDF
- Rufen Sie uns einfach an: 07423 950 950 – Wir beraten Sie gerne!